Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 01.08.2026)

  1. Präambel

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages über das Saunaboot „Helena“ der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet, und der Firma Michael Mönnig, Heilige-Grab-Straße 65, 02828 Görlitz, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, abgeschlossen wird. Der Charterer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Buchung für sich und alle Mitreisenden an.

  1. Zustandekommen des Chartervertrages

Der Charterer kann sich auf unserer Webseite (www.saunaboot-goerlitz.de) über unser Boot, das Revier sowie über verfügbare Termine informieren und eine verbindliche Buchung an den Vercharterer senden. Für die verbindliche Buchung sind die Angabe der Personenanzahl, die Charterzeit sowie die personengebundenen Daten notwendig. Mit der Buchung über unsere Webseite bestätigt der Charterer die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer Preise gemäß Preisliste sowie ggf. gewünschte Zusatzleistungen, AGB´s und der Datenschutzerklärung. Ein rechtsgültiger Vertrag (Chartervertrag) zwischen dem namentlich genannten Charterer und dem Vercharterer kommt erst mit dem Eingang einer Buchungsbestätigung beim Charterer zustande.

  1. Vertragsrücktritt des Charterers

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Charterer besteht gem. § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB sowie § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Der Vercharterer räumt dem Charterer dennoch das Recht ein, jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer, vom Chartervertrag zurück zu treten.

Bei jedem Rücktritt vom Vertrag fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € an. Darüber hinaus fällt eine gemäß nachfolgenden Fristen gestaffelte Rücktrittsentschädigung an, falls das Boot nicht anderweitig vermietet wird.

  1. a) Rücktritt mehr als 14 Tage vor Charterbeginn: kostenfrei, b) Rücktritt mehr als 10 Tagen vor Charterbeginn: 50% des Charterpreises c) Rücktritt mehr als 24 Stunden vor Charterbeginn: 80% des Charterpreises d) Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Charterbeginn: 100% des Charterpreises.

Für den Verlauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vercharterer maßgeblich. Der Vercharterer ist zur Aufrechnung der erhaltenen Anzahlung berechtigt. Zur Risikoabsicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  1. Charterpreis und Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Charterpreis umfasst das Saunaboot mit Ausstattung gemäß Inventarliste.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per Email verschickt wird, ohne Abzug fällig und auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und begründet ein Stornierungsrecht des Vercharterers.

  1. Übergabe und Rücknahme des Saunafloß

Heimathafen unseres Saunafloß  ist der Hafen Hagenwerda. Übergabe und Rückgabe der Saunafloß erfolgen im Heimathafen.

Der Charterer muss gewährleisten, dass entsprechend § 1.02 BinSchStrO mindestens ein volljähriges Crewmitglied, das zum Führen des Bootes körperlich und geistig befähigt ist und eine weitere – mindestens 18 Jahre alte Person – zur Besatzung gehören. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Saunaboot für den Fall zu verweigern, dass am Charterer bzw. am benannten Schiffsführer erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Sportbootes verbleiben.

Der Vercharterer übergibt dem Charterer das Saunaboot in betriebsbereitem und gereinigtem Zustand. Er weist den Charterer zu Charterbeginn in die Bedienfunktionen des Saunabootes ein. Das Saunafloß wird mit vollem Treibstofftank und einer gefüllten Gasflasche übergeben.

Der Zustand des Saunabootes und die Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Vercharterer gemeinsam überprüft und festgestellt. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand des Übergabeprotokolls und der Inventarliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind sowie die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet ist. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Saunabootes nach Maßgabe der Checkliste.

Das Saunaboot ist am Ende der vereinbarten Charterzeit am Heimathafen dem Vercharterer von persönlichen Sachen und Müll beräumt, mit gespültem Geschirr zurückzugeben. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor. Der Charterer ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des Saunabootes am Heimathafen. Er hat seine Route so einzurichten, dass selbst bei unvorhergesehenen Verzögerungen (z. B. schlechte Wind- und Wetterverhältnisse) ein rechtzeitiges Eintreffen im Heimathafen gewährleistet ist. Wird das Boot schuldhaft erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstehenden Schaden des Vercharterers zu tragen. Der Charterer verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Bei der Rückgabe nehmen Charterer und Vercharterer eine Überprüfung des Saunafloßes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Vollständigkeit und Zustand der Ausrüstung und des Inventars werden anhand der Checkliste überprüft und festgestellt. Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt, sofern eine konkrete Bezifferung nicht möglich sein sollte, und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Dem Charterer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.



  1. Versicherung und Kaution

Im Charterpreis für das Saunaboot sind eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung für das Saunafloß enthalten. Die Selbstbeteiligung beträgt 1500 €. Die Höhe der Kaution beträgt 200 € und ist vor Fahrtantritt in bar beim Vercharterer zu hinterlegen. Die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens sind Bestandteil des Chartervertrages und können auf Wunsch vor einem Vertragsabschluss in Textform angefordert werden. Für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig (u. a. Trunkenheit) durch den Charterer oder seine Mitreisenden verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Der Abschluss der o. g. Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die von der Versicherung nicht ersetzt werden. Die vom Vercharterer abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Die unter 7. geregelte Haftung des Vercharterers bleibt davon unberührt. Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsumfang ist die Beschädigung oder der Verlust von Inventar und der Bootsausrüstung.

  1. Haftung des Vercharterers

Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen. Die Haftung des Vercharterers bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzungen des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden am Saunaboot oder der Ausrüstung, welche die Nutzung des Saunabootes für den beabsichtigten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.

Sollte der Vercharterer infolge unvorhergesehener Ereignisses, so z. B. infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streik, Unwetter oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Saunaboot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Charterer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vercharterer berechtigt, dem Charterer einen Ausweichtermin anzubieten. Tritt der Vercharterer zurück, wird der Charterpreis zurückerstattet. Bei einem Ausfall des Saunafloßes während der Mietzeit haftet der Vercharterer weder für die entgangene Urlaubsfreude, noch für sonstige Schäden. Es gilt eine Standzeit von bis zu 48 Stunden ab Eingang einer Schadensmeldung des Charterers an den Vercharterer als vereinbart. Für diesen Zeitraum ist der Charterer nicht berechtigt, ganz oder teilweise eine Rück- oder Teilrückzahlung des Charterpreises zu verlangen.

  1. Pflichten und Haftung des Charterers

Der Charterer versichert, das Saunaboot verantwortlich zu führen und sich vor Beginn der Reise über sämtliche örtlichen und tatsächlich relevanten Umstände (speziell Witterung) zu informieren.

Für das Fahren gilt eine Promillegrenze von 0,0 Promille für den Schiffsführer.

Das Fahren mit dem Saunaboot ist nur von Sonnenaufgang bis 24.00 Uhr sowie bis Windstärke 4 (etwa 28 km/h) gestattet. Für Fahrten nach Sonnenuntergang gelten besondere Fahrbereiche. Der Vercharterer stellt hierfür eine spezielle digitale Karte des Berzdorfer Sees zur Verfügung (QR Code am Steuerstand). Für deren Nutzung nutzt der Charterer ein eigenes Smartphone mit Internetverbindung. Ein USB C Ladekabel ist am Steuerstand verfügbar.

Die Nutzung eines Kohlegrills und offenem Feuer (z.B. Kerzen und Fackeln) ist auf dem Saunaboot ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und Verschmutzungen am Saunafloß werden mit eine Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.

Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Saunaboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Saunaboot, Teile des Saunafloß oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen.

Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen.

Der Charterer verpflichtet sich, das Saunafloß wie sein Eigentum nach den „Regeln guter Seemannschaft“ zu behandeln und zu handhaben. Er trägt die Verantwortung für den Umgang mit dem Saunaboot. Dies gilt auch für den Fall, dass das Führen des Saunabootes anderen Mitreisenden überlassen wird.

Die Wartung und Reinigung des Daches bzw. der techn. Komponenten (Solar-Module) obliegt ausschließlich dem Vercharterer. Die Nutzung des Saunabootdaches außerhalb der Dachterasse ist dem Charterer ausdrücklich untersagt.

Der Charterer darf keine Veränderungen am Saunaboot oder dem Zubehör vornehmen. Saunaboot darf ohne Zustimmung des Vercharterers weder an Dritte weitergegeben, noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

Der Charter verpflichtet sich, das Boot nur mit der zugelassenen maximalen Personenanzahl (12) zu belegen.

Der Törn ist so zu planen, dass auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen eine zeitgerechte Rückkehr möglich ist.

Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Bei Zuwiderhandlungen hat der Charterer sämtlichen hieraus resultierenden Schaden zu tragen.

Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Der Charterer hat den Vercharterer bei Schäden, Havarien, Kollisionen, Grundberührungen und sonstigen außergewöhnlichen Umständen, wie Diebstahl oder Beschlagnahme, unverzüglich telefonisch (siehe angegebene Kontaktdaten auf dem Chartervertrag) zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei dem Verdacht des Vorliegens vorgenannter Umstände. Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Veränderungen oder Reparaturen durchzuführen. Hunde sind an Bord nicht gestattet. Die Nutzung Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es sind nur die vom Vercharterer bereitgestellten Aufgüsse zu verwenden. Der Vercharterer weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen die Nutzung der Sauna nicht zulassen. In Zweifelfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden.

Der Charterer verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung zu beachten und die gesetzlichen Unfälle und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Vor und nach Gebrauch der Sauna ist darauf zu achten, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt den Saunaraum betreten sowie den Ofen nicht berühren.

9.Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Görlitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In solchen Fällen wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

10. Datenschutz

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie unsere gesonderten Hinweise zum Datenschutz. Sofern auf unserer Webseite www.saunaboot-goerlitz.de